Jüdisches Leben in Hamburg [#JLiHH]
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Seyed Soliman Mousavifar (46), stellvertretender Leiter des Zentrums (kurz IZH), ist eine sogenannte Ausweisungsverfügung zugestellt worden. Das bestätigte die Hamburger Innenbehörde.

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Nach Ausweisung durch die Innenbehörde: Stellvertretender Leiter des Islamischen Zentrums Hamburg ausgereist

Nach der Ausweisung von Seyed Soleiman M., dem stellvertretenden Leiter des Islamischen Zentrums Hamburg (kurz IZH), durch die Behörde für Inneres und Sport, hat dieser Deutschland am vergangenen Mittwochabend, 2. November, in Richtung Iran verlassen. Zuvor war der 46-Jährige auch in zweiter Instanz Mitte Oktober vor demHamburgischen Oberverwaltungsgericht mit seiner Beschwerde gegen die Ausweisungsverfügung gescheitert und damit seit dieser Woche vollziehbar ausreisepflichtig.

Hier weiterlesen:
https://raawi.de/stellvertretender-leiter-des-islamischen-zentrums-hamburg-ausgereist

#IZH #Hamburg #BlaueMoschee #News
Das als Vertretung der iranischen Regierung in Europa geltende und heftig umstrittene IZH ist aus dem Schura (Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg) ausgetreten.

Nach einem langwierigen Prozess der Auseinandersetzung mit Grundsatzfragen, hat das IZH am 20.11.2022 in der SCHURA Vollversammlung seinen Austritt bekanntgegeben.

Hier weiterlesen:
https://raawi.de/izh-blaue-moschee-tritt-aus-schura-aus

Foto: © Armin Levy
#IZH #Schura #BlaueMoschee #Antisemitismus
Verwaltungsgericht Hamburg bestätigt Bewertung des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg.
Der Trägerverein der Imam Ali Moschee, Islamisches Zentrum Hamburg e. V. (IZH), ist mit einer Unterlassungsklage gegen seine Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg der Jahre 2018 und 2019 weitgehend gescheitert. Mit seiner Entscheidung vom 27. Juni 2023 bestätigt das Verwaltungsgericht Hamburg die Rechtmäßigkeit der Berichterstattung des LfV Hamburg über das IZH als extremistische und vom Iran gesteuerte Einrichtung sowie seine Einstufung als extremistische Gruppierung.
Das LfV Hamburg berichtet öffentlich über das IZH seit dem Erscheinen des ersten „Verfassungsschutzbericht 1993“ im Mai 1994. Der Verein hat sich nach Rückkehr Ayatollah Khomeinis im Kontext der sogenannten „Islamischen Revolution“ von 1979 zu einer wichtigen Einrichtung des Iran entwickelt und ist als weisungsgebundener Außenposten des iranischen Regimes zu werten.
Einzelne Aussagen im Verfassungsschutzbericht des Jahres 2019 bewertete das Gericht als nicht hinreichend genug belegt, sodass sie nicht als gesicherte Erkenntnisse gelten konnten. Das Gericht sprach während der Verhandlung auch den Beweisnotstand an, dem Verfassungsschutzbehörden regelmäßig unterliegen, da sie geheimhaltungsbedürftige Erkenntnisse nicht offenlegen dürfen. Dieser Umstand bewirke aber keine Erleichterung der die Verfassungsschutzbehörde treffenden Beweislast. Das LfV Hamburg wird die entsprechenden Passagen in seinen Publikationen nach Prüfung der noch ausstehenden Urteilsbegründung anpassen, indes die Beobachtung und Berichterstattung über das IZH konsequent fortsetzen.
Hier weiterlesen:
https://raawi.de/berichterstattung-des-hamburger-verfassungsschutzes-ueber-das-izh-als-extremistische-einrichtung-ist-rechtmaessig



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